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ISLAM: EIN DEUTSCHER KONVERTIT

 

Barino empfindet das als beruhigend. Es erspart ihm Auseinandersetzungen mit sich selbst: In den Quellen findet er eindeutige Antworten auf Fragen wie: Ist es einem Moslem erlaubt, eine Ungläubige zu heiraten? Wie begrüßt man als Moslem einen Ungläubigen? Mit ‚salam aleikum’, etwa? Ist das Tragen eines Barts schön? Wann und wie sollten sich Schwestern verschleiern? Muss der Djihad unter Umständen mit Waffengewalt geführt werden? Sind Freundschaften zu Nichtmoslems haram? Oder etwa halal?

 

Sein Studium der heiligen Bücher führt ihn zu folgendem Schluss: Als Moslem sollten man den Umgang mit Andersgläubigen meiden:

 

„Wenn ich mich auf den Koran beziehe, dann befürchte ich, dass ich Sünden begehe, wenn ich mit Nichtmoslems Freundschaften pflege. Das ist begründbar durch viele Stellen aus dem Koran, zum Beispiel Vers 51 in der fünften Sure. „Oh, die ihr glaubt! Nehmt nicht Juden und Christen zu Freunden…“

 

Und so reduziert Barino seine Kontakte und Beziehungen zu Ungläubigen „auf ein Mindestmaß“…

 

In den Quellen findet er Vorschriften, die den Gläubigen befehlen, auf die Einführung des islamischen Rechts hinzuwirken:

 

„Das Händeabhacken von einem Dieb, das Steinigen von Ehebrechern, das Auspeitschen von Homosexuellen – das sind alles Gesetze, die festgeschrieben sind in der Sharia, da gibt es nichts dran zu rütteln, aber in der Gesellschaft, wie sie heute – noch – in Deutschland ist, kann die Sharia noch nicht ausgeführt werden. Aber das ist eigentlich mein Ziel als Moslem, das zu verändern...“

 

Barinos Studium der Sunnah und des Korans führen Barino zu folgendem Schluß: Gewalt schließen sich nicht aus. Im Gegenteil:

 

„Der Kampf ist allen echten Moslems vorgeschrieben. Das ist begründbar durch Koranverse wie 2.216 ‚vorgeschrieben ist euch der Kampf’. Also, dass für Allah zu sterben das Schönste ist, was einem Moslem passieren kann, darüber gibt es überhaupt keinen Zweifel. Diejenigen, die auf Allahs Weg töten oder getötet werden nehmen die höchste Stellung im Paradies ein!“

 

 

© Antonio Cascais, 19.05.2008

 

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Hintergrund

2008: Barino ist 23. Ein Jahr zuvor war eine Fernsehdokumentation über Barinos Weg in den radikalen Islam veröffentlicht worden („Koran im Kopf“, WDR-Fernsehen, Ein Film von Antonio Cascais; Erstausstrahlung 6.8.2007). Die Staatsanwaltschaft Köln hatte darauf hin ein Ermittlungsverfahren gegen Barino eröffnet, wegen eines möglichen Verstoßes gegen § 140 StGB (öffentliches Gutheißen von Gewalttaten). Barino hatte im Fernsehen die Tat der sogenannten Kofferbombenattentäter von Köln, junge Männer aus dem Umfeld seiner Abu Bakr Moschee, mit den folgenden Worten kommentiert:

 

„Was die Kofferbomber angeht, (…) die tun mir ein bisschen Leid, weil sie versuchen einfach, ihre Religion so auszuleben, wie sie die Religion verstanden haben und fürchten eben nicht die Ungläubigen…“

 

Das Verfahren wurde eingestellt.

 

 

 

 
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