Barino empfindet
das als beruhigend. Es erspart ihm
Auseinandersetzungen mit sich selbst: In den
Quellen findet er eindeutige Antworten auf
Fragen wie: Ist es einem Moslem erlaubt, eine
Ungläubige zu heiraten? Wie begrüßt man als
Moslem einen Ungläubigen? Mit ‚salam aleikum’,
etwa? Ist das Tragen eines Barts schön? Wann
und wie sollten sich Schwestern verschleiern?
Muss der Djihad unter Umständen mit
Waffengewalt geführt werden? Sind
Freundschaften zu Nichtmoslems haram? Oder
etwa halal?
Sein Studium der
heiligen Bücher führt ihn zu folgendem
Schluss: Als Moslem sollten man den Umgang mit
Andersgläubigen meiden:
„Wenn ich mich
auf den Koran beziehe, dann befürchte ich,
dass ich Sünden begehe, wenn ich mit
Nichtmoslems Freundschaften pflege. Das ist
begründbar durch viele Stellen aus dem Koran,
zum Beispiel Vers 51 in der fünften Sure. „Oh,
die ihr glaubt! Nehmt nicht Juden und Christen
zu Freunden…“
Und so reduziert
Barino seine Kontakte und Beziehungen zu
Ungläubigen „auf ein Mindestmaß“…
In den Quellen
findet er Vorschriften, die den Gläubigen
befehlen, auf die Einführung des islamischen
Rechts hinzuwirken:
„Das
Händeabhacken von einem Dieb, das Steinigen
von Ehebrechern, das Auspeitschen von
Homosexuellen – das sind alles Gesetze, die
festgeschrieben sind in der Sharia, da gibt es
nichts dran zu rütteln, aber in der
Gesellschaft, wie sie heute – noch – in
Deutschland ist, kann die Sharia noch nicht
ausgeführt werden. Aber das ist eigentlich
mein Ziel als Moslem, das zu verändern...“
Barinos Studium
der Sunnah und des Korans führen Barino zu
folgendem Schluß: Gewalt schließen sich nicht
aus. Im Gegenteil:
„Der Kampf ist
allen echten Moslems vorgeschrieben. Das ist
begründbar durch Koranverse wie 2.216
‚vorgeschrieben ist euch der Kampf’. Also,
dass für Allah zu sterben das Schönste ist,
was einem Moslem passieren kann, darüber gibt
es überhaupt keinen Zweifel. Diejenigen, die
auf Allahs Weg töten oder getötet werden
nehmen die höchste Stellung im Paradies ein!“
© Antonio Cascais,
19.05.2008
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Hintergrund
2008: Barino ist 23. Ein
Jahr zuvor war eine Fernsehdokumentation über
Barinos Weg in den radikalen Islam
veröffentlicht worden („Koran im Kopf“,
WDR-Fernsehen, Ein Film von Antonio Cascais;
Erstausstrahlung 6.8.2007). Die
Staatsanwaltschaft Köln hatte darauf hin ein
Ermittlungsverfahren gegen Barino eröffnet,
wegen eines möglichen Verstoßes gegen § 140 StGB
(öffentliches Gutheißen von Gewalttaten). Barino
hatte im Fernsehen die Tat der sogenannten
Kofferbombenattentäter von Köln, junge Männer
aus dem Umfeld seiner Abu Bakr Moschee, mit den
folgenden Worten kommentiert:
„Was die Kofferbomber
angeht, (…) die tun mir ein bisschen Leid, weil
sie versuchen einfach, ihre Religion so
auszuleben, wie sie die Religion verstanden
haben und fürchten eben nicht die Ungläubigen…“
Das Verfahren wurde
eingestellt.